Kosten

Gesetzlich Versicherte:
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen nach gemeinsamer Antragstellung übernommen. Bitte bringen Sie Ihre Chipkarte zum ersten Termin mit.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte:
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen je nach Tarif anteilig, bzw. den Beihilfestellen nach gemeinsamer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären, und lassen Sie sich die Antragsformulare zusenden.
Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärzte in Verbindung mit der für Psychologische Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

Selbstzahler:
Das Honorar für jede Sitzung über 50 Minuten beträgt 90,-€; unabhängig davon, ob es sich um ein Erstgespräch, Psychotherapie, Beratung, Supervision, Coaching oder Selbsterfahrung etc. handelt.
Die Zahlungen sind beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Homöopathische Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.