Ablauf, Dauer & Kosten

Ablauf

In einem Erstgespräch können Sie Ihr Anliegen schildern, und gemeinsam klären wir Ihre persönliche Zielsetzung und Ihren Bedarf nach Beratung oder Psychotherapie. Weitere sogenannte probatorische Sitzungen dienen dem Kennenlernen und der Entscheidung über die gemeinsame Zusammenarbeit. In diesen Sitzungen wird eine Anamnese (ausführliche Informationen zu Ihrer Symptomatik und Biografie) erstellt, die als Grundlage für die Therapie und ggf. für die Antragstellung benötigt wird.
Ich unterliege der ärztlichen Schweigepflicht, Ihre Daten und die Inhalte unserer Gespräche während des gesamten Therapieverlaufs, werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Eine Sitzung dauert 50 Minuten, und findet in der Regel einmal pro Woche statt. In Ausnahmefällen können zwei Sitzungen pro Woche, oder z.B. gegen Ende der Therapie auch seltener Termine vereinbart werden.

Ob es derzeit freie Therapieplätze gibt und wann meine telefonischen Sprechzeiten sind, erfahren Sie von meinem Anrufbeantworter. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich bitte in diesen Sprechzeiten an.


Dauer

Die Dauer der Therapie ist von vielen Faktoren (dem Ausmaß, der Stärke und der Dauer Ihrer Problematik, Ihrer individuellen Lebenssituation, Ihrer Persönlichkeit und Vorgeschichte etc.) abhängig, und kann nicht pauschal prognostiziert werden.

Kassenüblich sind 24 Stunden für eine tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie bei einer eher klar umrissenen, isolierten Problemstellung; 60-100 Stunden für eine tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie, in der komplexere und länger anhaltende Probleme bearbeitet werden.


Kosten

Gesetzlich Versicherte:
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen nach gemeinsamer Antragstellung übernommen. Bitte bringen Sie Ihre Chipkarte zum ersten Termin mit.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte:
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen je nach Tarif anteilig, bzw. den Beihilfestellen nach gemeinsamer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären, und lassen Sie sich die Antragsformulare zusenden.
Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärzte in Verbindung mit der für Psychologische Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

Selbstzahler:
Das Honorar für jede Sitzung über 50 Minuten beträgt 110,-€; unabhängig davon, ob es sich um ein Erstgespräch, Psychotherapie, Beratung, Supervision, Coaching oder Selbsterfahrung etc. handelt.
Die Zahlungen sind beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Homöopathische Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.